Gesellschaftswissenschaften
„Den Fächern im gesellschaftlichen Aufgabenfeld (II) kommt in besonderer Weise die Aufgabe der politischen Bildung zu, die in Artikel 11 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen festgelegt ist. Die Fächer befassen sich mit den Fragen nach den Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Denkens und Handelns insbesondere im Blick auf ihre jeweiligen individuellen, gesellschaftlichen, zeit- und raumbezogenen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen sowie mit den Verfahrens- und Erkenntnisweisen, die der Klärung dieser Fragen dienen.“
(Fortbildungsmaterialien für die Gymnasiale Oberstufe - Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)